Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

der Kommunikationsagentur GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG, Hamburg

1. Gegenstand und Geltungsbereich

1.1. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Beiträge und/oder Werke von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG in den Bereichen Marketing und Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Mediaplanung und -schaltung, Mediaauswertung und Veranstaltung. Die jeweilige Art der Dienstleistungen und Anfertigungen im Einzelnen ergeben sich aus der von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG entwickelten Konzeption, dem Angebot/KV, den Umsetzungsvorschlägen und Einzelaufträgen.

1.2. Sofern nicht im Einzelnen schriftlich Abweichendes vereinbart ist, sind diese AGB Bestandteil jedes abgeschlossenen schrift-lichen oder mündlichen Vertrages. Alle mündlichen oder telefonischen Absprachen jeder Art – auch mit Vertretern oder Mitar-beitern von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG – gelten als unverbindliche Vorbesprechungen, bis sie von GOOS COMMU-NICATION GMBH & CO. KG schriftlich bestätigt wurden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, sofern sie von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG schriftlich aner-kannt sind.

1.3. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern bzw. diese bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift anzupassen. Dem Auftraggeber wird eine Änderung der AGB rechtzeitig mitgeteilt. Wird dieser Änderung nicht innerhalb eines Monates nach Zugang widersprochen, so gilt diese vom Geschäftspartner als genehmigt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG sind unverbindlich. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG hält sich vier Wochen an ein abgegebenes Angebot.

2.2. Gegenstände der Aufträge ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Dienstleistung, Beratungstätigkeit oder Werbeschal-tung jeder Art. Die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges gehört nicht dazu.

2.3. Eine Zusammenarbeit zwischen GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG und dem Vertragspartner kommt erst dann zustande, wenn GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG durch eine schriftliche Bestätigung die Annahme des Auftrages signalisiert. Davon ausgenommen sind Situationen, in denen GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG durch direktes tätig werden auf Grund des Auftrages zu erkennen gibt, dass GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG den Auftrag annimmt. GOOS COMMUNI-CATION GMBH & CO. KG behält sich vor, Aufträge abzulehnen. Auftragsbestätigungen von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG ersetzen einen Auftrag des Vertragspartners, wenn nicht binnen drei Tagen schriftlich widersprochen wird.

2.4. Ein Mediaauftrag im Sinne dieser AGB ist ein Vertrag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel in Informations- oder Kommunikationsdiensten, dem Internet sowie in gedruckter Form, zum Zwecke der Verbreitung. Für den Mediaauftrag gelten ausschließlich die AGB, sowie die aktuelle Preisliste oder das jeweilige Angebot von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Alle in Preislisten, Prospekten, Produktbeschreibungen und Angeboten gemachten Angaben sind stets freibleibend und verlieren mit der Veröffentlichung neuer Preislisten oder der Abgabe neuer Angebote ihre Gültigkeit. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die AGB entsprechend für das betreffende Medium.

3. Leistungen

3.1. Alle von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG zu erbringenden Leistungen und Ziele werden im Einzelnen in einer gesonderten, zwischen dem Auftraggeber und GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG zu treffenden Vereinbarung festgeschrieben, oder sie ergeben sich aus der Erteilung des Auftrages. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG erbringt die Dienstleistun-gen nach den Wünschen und Angaben des Vertragspartners. Aufgrund der Treuebindung gegenüber dem Vertragspartner verpflichtet sich GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG zu einer objektiven, auf die jeweilige Zielsetzung ausgerichtete Beratung. Wenn notwendig, enthält diese Beratung auch die Auswahl Dritter für die Vertragserfüllung. Sofern der Vertragspartner sich nicht ausdrücklich ein Mitspracherecht vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter durch GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG unter Beachtung des Grundsatzes eines durchdachten Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und optimalem Erfolg im Sinne des Vertragspartners.

3.2. Erfüllungs- und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Er-füllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Eine Nichteinhaltung von Terminen berechtigt den Vertragspartner erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Naturkatastrophen und höhere Gewalt, wie Streiks oder Kriegsereignisse, und Verzögerungen bei Auftragnehmern von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG – entbinden GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG in jedem Fall von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

3.3. Für die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG ist es notwendig, dass der Vertragspartner im notwendigen Umfang mit wirkt. Dieser ist verpflichtet, auf Verlangen von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG in angemessenem Umfang alle Informationen zu beschaffen, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind. Der Vertragspartner von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG muss notwendige Daten zeitgerecht und grundsätzlich in digitaler Form zur Verfügung stellen.

3.4. Für die rechtzeitige Lieferung der Werbemitteltexte, einwandfreier Druckvorlagen oder zurückgesandter Probeabzüge spä-testens bis zum jeweiligen Annahmeschlusstermin ist der Auftraggeber verantwortlich. Wenn nicht sofort erkennbare Mängel der Vorlagen deutlich werden, so entfallen Gewährleistungsansprüche jeder Art wegen ungenügender Darstellung. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG gewährleistet die technisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige lediglich gemäß üblicher Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten, der verwendeten Papierqualität bzw. der technischen Möglichkeiten. Kosten von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG für vom Auftraggeber gewünschte oder zu ver-tretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

3.5. Sofern GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG dem Vertragspartner Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt. Ausnahmen: GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG erhält vor Ablauf der Frist eine Korrekturaufforderung; der Vertragspartner erkennt innerhalb eines Zeitraumes, den er für die sorgfältige Prüfung benötigt, spätestens jedoch nach fünf Werktagen, wesentliche Fehler und erteilt die Abnahme erst nach der Korrektur dieser Fehler; der Vertragspartner verweigert die Abnahme unter detaillierter Angabe von Mängeln.

3.6. Alle vom Vertragspartner gegenüber GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG benannten Ansprechpartner müssen im Hin-blick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen vom Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.

3.7. Soweit nicht anders vereinbart, kann sich GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen.

4. Bedingungen zur Nutzung des Presse- und Medienservices der PR-Agentur

4.1. Die auftragsbezogene Erstellung, Verarbeitung und Übermittlung von Pressetexten via E-Mail, Post oder Fax ist Vertragsgrundlage von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG. Darüber hinaus werden auch journalistische Dienstleistungen und Produkte Dritter angeboten.

4.2. Für die verbreiteten Informationen ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich. Dieser hat sein Material frei von Rechten Dritter zu liefern und GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG von Ansprüchen Dritter freizuhalten. Für etwaige Schäden, die sich aus der Verbreitung von Presseinformationen ergeben, haftet GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG nicht. Auch für andere mögliche Nachteile übernimmt GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG keine Haftung. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG hat keinerlei Einfluss auf die Überprüfung, Bearbeitung und Veröffentlichung der verbreiteten Texte durch den Empfänger. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG übernimmt daher keine Gewähr für eine Veröffentlichung durch die informierten Redaktionen.

4.3. Grundsätzlich ist GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG um schnellstmögliches Erstellen und Verbreiten der Texte bemüht. In der Regel werden die erhaltenen Texte innerhalb kurzer Zeit verarbeitet und verschickt. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG übernimmt keinerlei Haftung für Zeitverzögerungen, insbesondere wenn diese durch technische oder serverbedingte Ausfälle hervorgerufen wurden. Diese liegen außerhalb des Einflusses von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG. Ist eine Mitteilung verschickt, besteht kein Rückforderungsanspruch mehr. Die Haftung ist außerdem in folgenden Fällen ausgeschlossen: zeitlichen Verzögerungen durch Unmöglichkeit der Leistung aus technischen Gründen; Bearbeitung des Materials durch den Empfänger; bei nachgeschalteten Diensten wie zum Beispiel der notwendigen Nachbearbeitung der eingereichten Texte durch GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG. Eine Versendung von Texten durch GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG kann nicht erfolgen, wenn wichtige dafür Gründe vorliegen. Zum Beispiel, wenn die Aussendungen gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen; gegen Ethik; gegen Sitte und Ordnung verstoßen; deren Veröffentlichung unzumutbar ist oder wenn Texte versendet werden, die in ihrem Charakter nicht einer Pressemeldung, einem Pressetermin oder Veranstaltungshinweis entspre-chen. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG gibt keine Stellungnahmen von politischen Extremisten, Einzelpersonen oder anderen Organisationen an die Medien weiter, die die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnen. Außerdem behält es sich GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG vor, werbelastige Texte ohne Informationsgehalt für den Versand abzulehnen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Verbreitung der eingelieferten Texte. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG ist berechtigt, Texte insbesondere Rechtschreibung, Grammatik und Inhalt, zu korrigieren und im Umfang zu kürzen.

4.4. Sämtliche Adressen der Medien werden ausschließlich zum Versand durch GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG genutzt. Sie sind weder verkäuflich noch öffentlich zugänglich, auch nicht für die Vertragspartner. Jegliche Verbreitung, Weitergabe, Veröffentlichung, Nutzung oder ähnliches dieser Adressdaten durch den Vertragspartner, die nicht von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG autorisiert wurde, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für alle Folgen aufgrund der Verletzung dieser Bestimmung haftet der Vertragspartner. Dieser stellt GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG von allen eventuellen Ansprüchen Dritter auf Grund eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen frei.

4.5. Grundlage der Abrechnungen ist der aktuelle Kostenvoranschlag bei Auftragserteilung gemäß aktueller Preisliste oder An-gebot/Honorar von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG. Alle Leistungen sind unmittelbar mit Vertragsabschluss oder nach Auftragsbuchung zu erbringen. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG ist berechtigt, Leistungen unmittelbar nach Auftragseingang zu erbringen. Der Versand der Pressemitteilung erfolgt, sofern nicht anders gewünscht, schnellstmöglich nach Auftragseingang. Die Rechnung ist unmittelbar nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen. Als unmittelbar im Sinne dieser AGB gilt ein Zeitraum von zehn Tagen.

4.6. Die Laufzeit und Kündigung für Dienste und Produkte richtet sich grundsätzlich nach den vertraglich vereinbarten Regelungen. Diese sind Bestandteil der Angebote und der dazugehörenden Kalkulationen/Kostenvoranschläge. Wenn nicht anders angeboten und vereinbart, bindet sich der Auftraggeber bei Buchung eines monatlichen Fixums von einem oder mehreren Tagessätzen mindestens 12 Monate an GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtige Gründe gelten folgende: Die Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners bzw. das Stellen eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahren, sowie die Ablehnung eines solchen Antrags mangels Masse; der Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen oder Bedingungen dieser AGB; der Verzug des Kunden mit der geschuldeten Vergütung über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen.

4.7. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG ist berechtigt, im gesetzlich zulässigen Rahmen, nach Maßgabe von § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes, personenbezogene Daten der Auftraggeber/ Vertragspartner zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Dazu gehört auch eine Weiterleitung wie zum Beispiel der Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, sofern dies zur Erfüllung des Auftrages gehört. Es ist GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG gestattet, seine Kunden unter dem Punkt Referenzen zu erwähnen. Über den beschriebenen Umfang hinaus nutzt GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG personenbezogene Daten nicht, es sei denn, es wäre zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten oder im Sinne öffentlicher Interessen erforderlich und es besteht kein Grund zur Annahme, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an der Unterlassung der Übermittlung hat, oder GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG ist aufgrund gesetzlicher Regelungen oder behördlicher Anordnungen zu einer Verwertung oder Weitergabe verpflichtet.

5. Honorar, Verrechnung und Zahlungsbedingungen

5.1. Maßgebend sind die in der aktuellen Preisliste oder im Angebot/Kostenvoranschlag von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG genannten Preise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Wenn GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG im Rahmen einer Durchführung Auslagen entstehen, werden diese gemäß der aktuellen Preisliste – auf Wunsch auch gegen Nachweis – abgerechnet. Zu den Auslagen gehören beispielsweise Kosten für Vervielfältigungen/ Kopien, anfallende Porto-, Telefon-, Telefax- und Onlinege-bühren, Botenfahten/Transportkosten, Lektorat und Übersetzungen, Ausschnittdienste, Veranstaltungskosten, Lizenzgebühren, Honorare für Modelle oder Freelancer, Rechtsberatungen, Fahrtkosten und Spesen bei Reisen, Kosten der Dokumentation, Versicherungen.

5.2. Für sämtliche Eigen- oder Fremdleistungen erstellt GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG vor Abeitsbeginn einen Kostenvoranschlag für die jeweils zu erbringende Leistung. Dieser ist vom Vertragspartner zu genehmigen. Der Kostenvoranschlag enthält mindestens alle anfallende Einzelleistungen, darüber hinaus zu erwartende Fremdleistungen und Auslagen. Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind unverbindlich, es sei denn sie wurden ausdrücklich und schriftlich zugesichert. Ist es vorauszusehen, dass die vorläufige Kalkulation oder der Kostenvoranschlag zu mehr als 10 Prozent überschritten wird, zeigt GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG dies dem Vertragspartner unverzüglich nach Kenntnisnahme der Verteuerung an, es sei denn, der Auftraggeber hat diesen Umstand selbst verursacht. Fremd- und Nebenkosten sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG dem Vertragspartner den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine um-fangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, sofern GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG auf die Notwendigkeit dieser Prüfung hingewiesen hat.

5.3. Eine Änderung der aktuell gültigen Preisliste gegenüber Unternehmen bleibt vorbehalten. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittrecht für von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG bestätigte Aufträge zu. Das Rücktrittrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

5.4. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt der Honoraranspruch von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Rechnung wird per E-Mail (PDF-Datei) oder per Post an den Kunden versandt und ist unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. Als unmittelbar im Sinne dieser AGB gilt ein Zeitraum von zehn Tagen. Monatliche Vergütungen sind bei langfristigen Verträgen monatlich im Voraus zu zahlen und werden mit Rechnungsstellung fällig. Sonstige Vergütungen werden mit der Erbringung der Leistung fällig und dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

5.5. Bei Projekten kann GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG 50 Prozent der Angebotssumme bereits bei der Auftragserteilung in Rechnung stellen. Die restlichen 50 Prozent sind nach Abschluss der Leistungen fällig. Sofern vorhanden, erklärt sich der Vertragspartner damit einverstanden, dass GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung, wie Mahnkosten oder ähnliches, entstanden, so kann GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. Auch hier wird zunächst die älteste Schuld zuerst getilgt.

5.6. Ändert der Vertragspartner vorzeitig Aufträge, Arbeiten oder umfangreiche Planungen oder bricht diese sogar ab, muss er GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG alle angefallenen Kosten ersetzen und GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

5.7. Gegenüber Kaufleuten kann GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Kommt der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Auch nach Vertragsbeendigung bleiben alle Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften nach dem Vertrag so lange bestehen, bis alle schwebenden Geschäfte zur Abwicklung kamen, die Endabrechnung vorgenommen wurde und alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind.

6. Urheberrechte, Nutzungsrechte und Referenznachweise

6.1. Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten, wie zum Beispiel Entwürfen und Konzeptionen, sowie den sonstigen Arbeitsergebnis-sen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum, verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Vertragspartner bei GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG, sofern die Urheberrechte nicht aus-drücklich schriftlich übertragen wurde. Für die Dauer des Vertrages erwirbt der Vertragspartner mit der vollständigen Zahlung an allen von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten das Recht zur Nutzung im Vertragsgebiet zum vereinbarten Zweck, Zeitraum und im vereinbarten Umfang, sofern diese Rechtseinräumung nach deut-schem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist. Soweit nichts anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache, zeitlich begrenzte Nutzungsrecht übertragen. Für die Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf es grundsätzlich einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.

6.2. Der Auftraggeber überträgt GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG für die an die Agentur übermittelten Daten und Mate-rialien sämtliche zur Nutzung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz und sonstigen Rechte, insbeson-dere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfanges. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren, sowie aller bekannten Formen der Druck- sowie Online-Medien.

6.3. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Rechte an den übermittelten Daten und Materialien besitzt. Ferner stellt er GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung Ansprüche Dritter oder gesetzlicher Bestimmungen bei der Ausführung des Auftrages entstehen. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG wird außerdem von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftrag-geber ist verpflichtet, GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG nach Treu und Glauben mit allen erforderlichen Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

6.4. Werden zur Erfüllung des Vertrags Dritte herangezogen, erwirbt GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG die erforderlichen Nutzungsrechte wenn möglich und räumt diese im gleichen Umfang dem Vertragspartner ein. Ein genereller Anspruch des Ver-tragspartners hierauf besteht allerdings nicht. Nutzt oder vertreibt der Vertragspartner die ihm im Rahmen der Vertragserfüllung gestellten Inhalte, muss über die erforderlichen Nutzungsrechte eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Der Vertrags-partner steht dafür ein, dass der von ihm zur Verfügung gestellte Inhalt – egal ob es sich dabei um Texte, Bilder, Logos oder ähnliches handelt – frei von Rechten Dritter ist, welche die vertragsgemäße Nutzung ausschließen oder einschränken. Der Ver-tragspartner stellt GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG von allen Ansprüchen Dritter frei.

6.5. Will der Vertragspartner von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG gestaltete Arbeiten ganz oder auszugsweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinausgehend oder im Ausland verwerten, bedarf dies einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG gestaltete Arbeiten nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter verwenden will, es sei denn, sämtliche Nutzungsrechte wurden bereits abgegolten. Alle Textentwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die gesetzlichen Bestimmungen gel-ten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Textentwürfe, Strategiepapiere, Konzepte und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG weder im Original, noch bei einer Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.

6.6. Vorschläge des Vertragspartners oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie be-gründen auch kein Miturheberrecht. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind und dass der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nut-zungsrecht verfügt.

6.7. Sämtliche Adressverteiler sind grundsätzlich Eigentum von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG. Sie werden nicht außer Haus gegeben. Lediglich das Inhaltsverzeichnis der einzelnen Verteiler wird auf Wunsch dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt. Alle Leistungen, auch einzelne Teile daraus, bleiben Eigentum von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG.

6.8. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen, wie Entwürfe und Objekte, selbst wenn diese auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden. Dies gilt auch für die Veröffentlichung auf der Website von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG. Darüber hinaus kann GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG die Website des Kunden zu Werbezwecken in eine Referenzliste aufnehmen und entsprechende Links setzen. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG ist weiterhin berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG gibt dem Vertragspartner Gewähr für die sachgerechte Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen. Die zeitgerechte Abwicklung der Vertragsleistungen kann nur insoweit von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG gewährleistet werden, als es sich um Eigenleistungen von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG handelt, und ihre Erfüllung nicht auch von der Mitwirkung Dritter (Autoren, Druckereien, Journalisten, Medien, Veranstalter etc.) abhängt.

7.2. Sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Außerdem besteht keine Haftung von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG für mittelbare Schäden, Mängelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen des Vertrags nicht gerechnet werden konnte, haftet GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG nicht. Untypische unvorhersehbare Schäden werden von der Haftung nicht erfasst.
Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht:

  • bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG,
  • bei Personenschäden, d.h. Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit,
  • bei Schäden, die durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, entstanden sind,
  • im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei in diesem Fall die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des Auftragswertes exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer beschränkt ist.

7.3. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzwerbung. Allerdings nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Sind etwaige Mängel bei den Werbungs-unterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht bereits vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf diesen Fehler hinweist.

7.4. Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen aus, die GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Rechnerausfall, softwarebedingt oder anderen technischen Gründen, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (zum Beispiel Providern, Druckereien, Verlagen), Netzbetreibern, Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nacharbeitung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG bestehen.

7.5. Für den Inhalt einer Anzeige, eines PR-Textes oder sonstiger durch den Auftraggeber freigegebener Dokumente ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Für die GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG keinerlei Haftung. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG ist nach dem Rechtsberatungsgesetz gehindert, rechtliche Auskünfte zu erteilen. Die rechtliche Absicherung des Auftraggebers kann nur durch Personen erfolgen, die nach dem Rechtsberatungsgesetz zu rechtlichen Auskünften berechtigt sind. Muster und Beispiele von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG haben deshalb nur empfehlenden Charakter ohne Absicherung der rechtlichen Zulässigkeit. Der Auftraggeber hält GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG von allen eventuellen Ansprüchen Dritter, insbesondere aus urheber- und wettbewerbsrechtlichen Verstößen frei. Er trägt die Kosten einer durch seine Anzeige verursachten Gegendarstellung nach Maßgabe der jeweils gültigen Tarife und gesetz-lichen Bestimmungen.

7.6. Es gehört nicht zum Aufgabenbereich von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG Rechtsfragen zu prüfen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Wird GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz oder ähnliches in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG von der Haftung frei. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG haftet dafür, dass im Rahmen der Durchführung des Vertrages Informationen über den Auftraggeber nur im autorisierten Umfang und mit autorisierten Inhalten weitergegeben werden.

7.7. Der Versand von Unterlagen oder der erstellten Werbeträger erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG erfolgt. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu versichern.

7.8. Bei Datenverlust ist die Verantwortung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Durchführung zumutbarer Sicherungsmaßnahmen, zum Beispiel der Anfertigung von Sicherungskopien, eingetreten wäre.

7.9. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG ist befugt, nicht zurückgeforderte Vorlagen nach Ablauf von 12 Monaten nach Auftragsende zu vernichten. Bei etwaigem Verlust haftet GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG nur im Falle grober Fahrlässigkeit.

7.10. Zwischen den Vertragspartnern besteht Einigkeit darüber, dass die GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG keine Gewährleistung für den Inhalt, die Art und den Umfang der Reaktion in der Öffentlichkeit (Medien, Meinungsbildner, Leser oder Teilnehmer) übernimmt. Darüber hinaus erstrecken sich Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit oder Serviceleistungen nur auf den Rahmen der Vertragsleistungen. Die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges wird durch GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG nicht garantiert.

7.11. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG bemüht sich um eine konstante Verfügbarkeit der Online-Dienste Dritter. Für geplante Wartungsarbeiten sowie sämtliche Ausfälle außerhalb des Einflussbereiches von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG (Netzbetreiber, Anbieterrechner usw.) haftet GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG nicht.

8. Kündigung

8.1. Kündigungen von Aufträgen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen, eine Kündigung per E-Mail ist zulässig. Widerruf und Storno gelten auch bei Daueraufträgen als Kündigung.

8.2.Ein Auftrag kann bei einer Abrechnung nach Festpreisen für Teilprojektabschnitte am Ende der im Projektplan ausgewiesenen Teilprojektabschnitte gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

9. Zurückbehaltungsrecht

9.1. Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG hat GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG ein Zurückbehaltungsrecht. Ausgelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Betrages Eigentum von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG.

9.2. Nach Abschluss der Arbeiten von GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG und nach Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag werden alle Unterlagen auf Wunsch herausgeben, die GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG aus Anlass der Auftragsausführung übergeben wurden. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften oder Sicherungskopien von Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe und Zeichnungen und ähnliches, sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

9.3. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen seitens GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG erlischt 6 Monate nach Zugang der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, unabhängig davon, 1 Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

10. Geheimhaltung, Diskretionspflicht und Datenschutz

10.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen der anderen Vertragspartei und deren Repräsentanten, sowie der mit ihnen verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen geheim zu halten. Die Parteien stehen dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungspflicht mit ihren Mitarbeitern und mit den von ihnen beauftragten Unternehmen abgesprochen und vertraglich vereinbart wird. Diese Geheimhaltungspflicht gilt sowohl während der Dauer des Vertrages als auch über die Dauer des Vertrages hinaus.

10.2. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere unter Einhaltung der zu treffenden und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, durchzuführen. Sie verpflichten alle von Ihnen zur Durchführung der Datenverarbeitung eingesetzten Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Vorschrift.

11. Anwendbares Recht und Erfüllungsort

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG gilt als Grundlage das deutsche Recht. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Hamburg vereinbart. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg der Gerichtsstand. GOOS COMMUNICATION GMBH & CO. KG ist auch berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen. Diese Ziffer 11 gilt ausdrücklich nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des Gesetzes.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und Nutzungsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen ersetzen, die dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Das Gleiche gilt, wenn die AGB und Nutzungsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen. Diese AGB treten mit Wirkung vom 01.01.2010 in Kraft und ersetzen alle vorherigen.

Hamburg, 29. Januar 2010